Abmahnwelle „Google Fonts“: So bleibst du gelassen

Derzeit gibt es wieder eine größere Abmahnwelle von Privatpersonen und Abmahnkanzleien, die sich ein Urteil des Landgerichtes München zunutze machen. Danach ist die Remote-Einbindung von Google Fonts rechtswidrig. Abgemahnt wird meist ein Betrag von ca. EUR 150 bis 200. Damit ist der Gang der Empfänger zu ihrem Rechtsanwalt meist teurer als die Begleichung der Abmahnung. Genau darauf spekulieren die Abmahner und kommen in einigen Fällen damit zu leicht „verdientem“ Geld.

Auch wenn wir an dieser Stelle ausdrücklich keine Rechtsberatung erteilen können und wollen, würden wir als Betroffener so reagieren: Bleibe bei dem Eingang eines solchen Schreibens gelassen und bezahle NICHT. In der Regel handelt es sich bei den Abmahnungen um massenhafte Serienmails, die zur Zahlung eines Pauschalbetrages aufrufen, ohne dass tatsächliche Persönlichkeitsrechte konkret verletzt wurden. Trotzdem solltest du in jedem Fall prüfen, ob deine Website die Google Font rechtswidrig eingebunden hat. Gerne übernehmen wir diesen Service für dich.

Google Fonts ist ein Verzeichnis von weit über 1.000 Schriftarten, die von Google bereitgestellt werden. Mit der Einbindung der Schriften direkt von Google übermittelt der Betreiber der Website nach einem Urteil des Landgerichtes München vom 20.01.2022 personenbezogene Daten an Google und verstößt somit gegen den Datenschutz. Abhilfe schafft hier die lokale Einbindung der Schriften durch Herunterladen auf Ihren Web-Server, so dass die Fonts nicht mehr direkt von Google aus den U.S.A. geladen werden müssen. Laut DS-GVO gelten die Vereinigten Staaten als unsicheres Drittland. Bei einer lokalen Speicherung der Fonts von Google können dagegen keine persönlichen IP-Adressen in die U.S.A. geschickt werden.

Wir gehen als Ihr Webseitenbetreuer in der Regel bei einem Verstoß gegen die Einbindung der Fonts von Google folgendermaßen vor:

  1. Wir prüfen erst einmal, ob der Sachverhalt der Abmahnung überhaupt zutreffend ist bzw. ob hier Schriften von Google auf die Seiten geladen werden. Alternativ prüfen wir den Quellcode der Website.
  2. Dann loggen wir uns auf den Seiten ein und untersuchen, ob der Font vom Template oder durch ein Plug-in geladen wird. Oft werden hier technisch veraltete Templates verwendet, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Hier muss auch geklärt werden, ob mittelfristig ein Neuaufbau der kompletten Website nötig ist.
  3. Im Normalfall installieren wir die Schrift von Google nun direkt auf dem Webserver des Kunden und weisen diese per CSS zu.
  4. Dann installieren wir noch ein Plugin, welches blockiert, dass Google Fonts von außerhalb geladen werden. Damit wird die Verbindung zu Google vollständig abgeschnitten.
  5. Abschließend erfolgt von uns nochmals ein kompletter Seitencheck mit speziellen Tools, im Einzelfall auch im Quellcode.
  6. Jetzt sollte die Seite „normalerweise“ keine Fonts von Google mehr laden. Der Grund für die Abmahnung ist damit behoben.
  7. Abschließend wird noch die Datenschutzerklärung angepasst, dass zwar Fonts von Google verwendet, diese aber lokal geladen werden.

Je nach Alter der Website, Umfang der Seiten und technischem Stand der Installation können die Arbeiten innerhalb von einer Stunde bis in mehreren Arbeitsstunden abgeschlossen werden.

In jedem Fall empfehlen wir dir bei dieser Gelegenheit den Abschluss eines Webseiten-Wartungsvertrages. Damit bist du bei weiteren möglichen Abmahnverfahren immer auf der sicheren Seite. Deine Internet-Präsenz ist damit nicht nur technisch auf dem aktuellen Stand, sondern entspricht auch dem gültigen Stand des derzeit geforderten Datenschutzes.

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Bild-Nr.: 207762257 von gopixa – Adobe Stock

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Thomas Mohr

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