So wird deine Positionierungsberatung mit 50 Prozent der Kosten gefördert
Wusstest du schon, dass die Beratungen für Positionierung, Teambuilding, Redesign Website, Unterstützung bei Foto- und Videoarbeiten und beim Aufbau von Social-Media-Kanäle gefördert werden?
Mit dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA haben wir den idealen Rahmen, um dein Unternehmen mit mindestens 50% Förderung zu unterstützen.
Diese Förderrichtlinie gilt vom 01.01.2023 bis 31.12.2026. Es können dabei 5 Beratungen innerhalb dieser 3 Jahre, maximal 2 pro Jahr, gefördert werden.
Somit könntest du neben der Positionierung folgende Leistungen fördern lassen:
- Mitarbeiter-Kampagnen
- Teambuilding mit INSIGHTS MDI®
- Redesign der Website
- Unterstützung bei deiner Foto- und Video-Kampagnen
- Einstieg in Social Media
Mit unserem Schwesterunternehmen Mohr Konzept GmbH in München haben wir als langjähriger gelisteter Berater für das Förderprogramm Unternehmensberatung bei der BAFA sehr gute Kontakte zu der Förderstelle. Wir füllen für dich die Anträge und den Verwendungsnachweis aus und unterstützen dich bei allen Formalitäten.
Diese Unternehmen werden gefördert:
- rechtlich selbständige Unternehmen
- gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe
- Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in Deutschland
- weniger als 250 Mitarbeiter
- Jahresumsatz < 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. Euro
Höhe der Förderung
Neue Bundesländer (ohne Land Berlin und ohne Region Leipzig, Region Lüneburg und Trier:
80 Prozent, Bemessungsgrundlage EUR 3.500,–, maximaler Zuschuss EUR 2.800,–
Alte Bundesländer (incl. Land Berlin, Region Leipzig, ohne Region Lüneburg und Trier):
50 Prozent, Bemessungsgrundlage UER 3.500,– maximaler Zuschuss EUR 1.750,–
Notwendig für den Förderantrag:
Diese Informationen brauchen wir für den Förderantrag. Dazu brauchen wir von dir keine Unterschrift. Die Förderzusage kommt in der Regel in wenigen Tagen.
- Name / Adresse Firma, verantwortlicher Geschäftsführer
- Gründungsdatum
- Geschäftsgegenstand
- Mitarbeiterzahl (sozialpflichtig Beschäftigte)
- Jahresumsatz
- Bilanzsumme
- Bankverbindung (IBAN/BIC)
- Steuer-Nummer
Notwendig für Verwendungsnachweis:
Nach der Beratung reichen wir für dich alle Unterlagen ein. Du musst uns nur den Original-Kontoauszug zukommen lassen. Alle weiteren Unterlagen stellen wir dir unterschriftsreif zur Verfügung:
- Bericht über die Beratung inkl. unterschriebenen Bestätigungsnachweis und Fragebogen Grundsätze ESF
- Rechnung über Beratung
- Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU ab 2023
- Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) im Zusammenhang mit der Umsetzung des beantragten Vorhabens
- EU-KMU- und De minimis-Erklärung
- Kontoauszug mit Zahlungsnachweis der Rechnung (es ist hilfreich, die Rechnung mit einer Einzelüberweisung und nicht mit einer Sammelüberweisung zu begleichen. Dann kann als Nachweis eine Kopie des Kontoauszuges verwendet werden.)
Unser besonderer Service: Auf Wunsch klären wir Rückfragen bei der Förderstelle
Wir kümmern uns weiterhin um die fristgerechte Einreichung aller Unterlagen und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Wenn du dieses Programm optimal für dich ausnutzt, kannst du über EUR 8.750,– für deine Marketing-Aktivitäten sparen, in den neuen Bundesländern sogar EUR 14.000,–.
Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm unter:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
Sprich uns gerne an und vereinbare einen Termin über unsere Kontakt-Seite.
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