Es ist immer wieder die gleiche Masche, mit der zweifelhafte Anbieter zu leicht verdientem Geld kommen. Man bietet per Post oder mit Telefonakquise einen Eintrag in einem Firmenverzeichnis, das gedruckt oder online erscheint und den Bekanntheitsgrad der Kunden steigern soll. Die Akquise dazu erfolgt telefonisch. Durch eine geschickte Gesprächsführung stimmt der gutgläubige Unternehmer einem Auftrag, mit Zusendung eines „Korrekturabzuges“, zu. Einige Tage später erhält dann der Angerufene eine Auftragsbestätigung mit einem saftigen Rechnungsbetrag mit einem Standardeintrag, dessen Daten oft einfach nur aus dem Impressum der Internetseite kopiert wurde. Juristisch ist den Firmen oft nicht beizukommen, da ihr Firmensitz nur aus einem Briefkasten besteht oder auch der Nachweis für die nicht erbrachten Leistungen schwierig ist. Wer einmal Geld überweist, bekommt es so gut wie nie zurück.
Die SEO-Masche macht es Betrügern jetzt noch viel leichter
Die komplexen Leistungen für die Suchmaschinenoptimierung eignen sich noch besser für Trickbetrüger, die das schnelle Geld verdienen wollen. SEO ist eine langwierige und kontinuierliche Arbeit. Die Kriterien der Suchmaschinen ändern sich, die Wettbewerbssituation ändert sich und auch die Anforderungen des Kunden sind einem ständigen Wandel unterlegen. Bei einer nachhaltigen und seriösen SEO-Arbeit zeigen sich die ersten zählbaren Erfolge oft erst nach einigen Monaten. Hier erschließt sich ein ideales Betätigungsfeld für Anbieter, die die Unwissenheit gerade kleiner und mittelständischer Kunden ausnutzen. Leider schließen vermehrt Unternehmen einen SEO-Betreuungsauftrag mit einem zweifelhaften Online-Anbieter ab, ohne dass dieser auch nur die geringfügigsten Leistungen ausgeführt. Auch hier fällt der Nachweis schwer, dass eine betrügerische Absicht dahintersteht, da im Vertrag keinerlei konkrete Tätigkeiten vereinbart wurden und in der Regel nur eine nebulöse Leistungsbeschreibung vorliegt.
So entgehen Sie den Fängen zweifelhafter Online-Anbieter
Grundsätzlich sollten Sie sich, geschäftlich wie auch privat, nie am Telefon zu einem Geschäft und erst recht nicht zu einem längerfristigen Servicevertrag überreden lassen. Holen Sie bei einem scheinbar interessanten Angebot erst einmal Informationen über die Firma ein und unternehmen Sie immer eine Suchmaschinen-Recherche über das Unternehmen. Suchen Sie nach zufriedenen Kunden und Referenzen. Lassen Sie sich bei Bedarf erfolgreiche Aktionen zeigen. Falls Sie noch immer Zweifel haben, sprechen Sie mit den Referenzkunden persönlich. Unterschreiben Sie nie einen Vertrag, dessen Leistungsbeschreibung Sie nicht verstehen. Lassen Sie sich nicht von irgendwelchem technischen Kauderwelsch oder „Buzzwords“ verunsichern. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren IT-Spezialisten oder einen Sachverständigen. Gerne können Sie sich immer auch an uns wenden, wenn Sie einen guten Rat benötigen.
Was tun, wenn man in die Falle getappt ist?
Es ist fast schon jedem mal passiert: Oft erwischen geschickte Betrüger ihre Opfer auf dem falschen Fuß. Indem sie die Zusammenarbeit mit der eigenen Werbeagentur vortäuschen, sympathisch und professionell klingen, kommen sie zu einem schnellen Auftrag. Bei Verträgen mit privaten Verbrauchern gilt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Diese Frist läuft erst dann, wenn die schriftliche Bestätigung oder Belehrung beim Verbraucher eingeht. Bei Verträgen zwischen Unternehmen gibt es so ein Rücktrittsrecht nicht. Nur durch gesonderte vertragliche Vereinbarung hätte es Bestand.
Dennoch sollte man unverzüglich per Einschreiben erklären, dass man keinen Vertrag mit der Firma abgeschlossen hat beziehungsweise keinen Rechtsbindungswillen erklärt hat. Weiterhin sollte man rechtssichere Nachweise für den angeblichen Vertragsabschluss anfordern. Hilfsweise kann man in dem Einschreiben den Vertrag wegen Irrtum § 119 BGB oder auch wegen arglistiger Täuschung § 123 BGB anfechten. Oft werden während eines Telefonanrufes mit oder ohne Einverständnis des Betroffenen Mitschnitte von dem Verkaufsgespräch erstellt, die dann als Gegenbeweis vorgelegt werden. Auch hier kann mit Hinzuziehung eines Anwalts geprüft werden, ob mit diesem Verhalten eine arglistige Täuschung vorliegt.
Betrügern klare Kante zeigen
In jedem Fall sollte sich jedes Unternehmen gegen solche Betrüger wehren und nicht zähneknirschend die Rechnung zahlen. Rechnungen von zweifelhaften Firmen über Werbeanzeigen oder -einträge gehören sofort in die Rundablage. Die beste Vorsorge ist grundsätzlich keine Geschäfte am Telefon, per E-Mail oder mit Videokonferenz mit unbekannten Firmen abzuschließen. Das sollten Sie auch allen Ihren vertretungsbefugten Mitarbeitern weitergeben. Dann haben diese fiesen Trickbetrüger keine Chance mehr!
Kurzer Nachtrag
Eine Woche nachdem ich diesen Text geschrieben habe, rief mich eine Firma an, die angeblich Partnerfirma von Google ist. Ich sollte bei dem Anruf einen Betreuungsvertrag für unseren Google My Business- Account abschließen. Hier wird mit massivem Druck wieder die Unwissenheit vieler Geschäftsleute ausgenutzt, die offenbar glauben, dass der Eintrag bei Google für My Business nach einiger Zeit kostenpflichtig wäre.
Fazit
Der Erfindungsreichtum von Telefon-Betrügern scheint unendlich zu sein. Dasselbe gilt für die Anzahl der Menschen, die immer wieder auf eine neue Masche reinfallen. Das Beste, das Sie in Zukunft bei solchen Anrufern tun können: mit einem bestimmten „Kein Interesse“ den Hörer auflegen!
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